Montageständer und Vorderrad

  • Hallo, ich hab keinen Haupständer an der Hawk, wie viele hier, denke ich.
    Wie hebt ihr das Vorderrad an, wenn die Hawk im Montageständer steht. Kann man unter dem Motor mit einem Wagenheber die Front anheben?
    Gruss Rainer

  • Wagenheber unter Motor geht, habe ich auch so beim Gabelumbau gemacht. Ansonster Frontheber der unter der Gabelbrücke ansetzt, alternativ Frontheber der unter die Gabel packt. Den gezeigten Frontständer gibt´s meist schon für um die 30 Euro



    ... klasse wäre ein Zentralständer für die Hawk (sollte mal jemand entwickeln) - ich liebe das Teil!



    ... ich würde aktuell diesen nehmen:- Quelle: XLMOTO Preis 40 Euro



    - Maximale Belastung 300 kg- Einfache Installation- Auf der Unterseite der Gabelbrücke gibt es ist ein Loch, Innendurchmesser messen, um den richtigen Adapter auswählen- Fünf-Adapter Größen enthalten, 13, 15, 16,5, 17 und 18 mm.- Verstellbar in vier Positionen mit einer maximalen Hubhöhe von 730 mm und einer inneren Breite von 350mm.


    Gruß
    Himmi

  • OK, ich werde dann erstmal die Variante mit dem Abstürzen unterm Motor verwenden, bei Lenkkopflagertausch ist das ja auch kaum anders zu bewerkstelligen l. :)
    Ich hab auf YouTube in so nem Polizei Kontrollfilm gesehen, das ein demontierter Hauptständer bemängelt wurde, hattet ihr schon solche Probleme?

  • Alternativ kann man ein Motorrad auch auf dem Seitenständer hoch knebeln und einen Kasten oder einen Holzklotz unter den Motor stellen ,dann langsam drauf absetzen und das Vorderrad ist frei.
    Fehlende Hauptständer können nicht bemängelt werden solange ein Seitenständer vorhanden ist!

  • Schwank beim TüV


    Da mein Haus - und Hofprüfer mir keine offenen Vergaser an meiner RD 350 eintragen wollte , fuhr ich also zu einer normalen TüV Stelle.
    [Blockierte Grafik: http://forum.rd350lc.de/album_pic.php?pic_id=16]


    So auf dem Anhänger gings zum TüV.
    Gleich machten sich zwei Prüfer auf und umschlichen das Objekt ihrer Begierde.
    Der eine fing gleich an , ob da nicht 2 Spiegel dran sein müßten.Er ging gleich rein um es nach zulesen.Nein bis 1.1.1990 reicht ein Spiegel.
    Was dem Prüfer allerdings entging, der Spiegel war viel zu klein*g
    Der zweite Prüfer geilte sich erstmal an den vorderen Bremsleitungen auf.Die gehen viel zu nah am Kühler her.
    Ich entgegnete ihm , falls ich die Gabel im Fahrbetrieb so zusammen bremsen möchte , stehe ich entweder vor einem Baum oder in einem Auto.
    Dann gings vorne weiter , der Prüfer bemerkte den Tachoantrieb am Vorderrad und fragte ,wieso da keine Tachowelle dran sei.Ich deutete mit einem Finger auf den eingetragenen
    Fahrradtacho.
    Da meldete sich auch schon vom Heck der andere Prüfer , die hintere Bremsscheibe wäre an der Verschleissgrenze.Auf meine Frage woher er das weiß ( die RD hat serienmäßig eine Trommelbremse hinten )Bekam er ein langes Gesicht.
    Vorne gab es auch wieder eine Wortmeldung , das die Reifen die ich drauf hatte , so nicht eingetragen wären. Anstatt Diagonal waren Radialreifen drauf.
    Dafür bräuchte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinung des Herstellers.Ich frage von Suzuki? Nein von Yamaha ....
    Ich fragte nur ,weil vorne eine Suzuki Felge drin war *g
    Der eine Prüfer meinte dann , wenn ich die ( nicht vorhandenen ) Mängel abgestellt hätte ,stünde einer Eintragung der offenen Vergaser nichts im Wege :D

  • Ok, ich will demnächst zum TÜV die BT 45 eintragen lassen und bei der Gelegenheit den Permanent Einmann- Betrieb. Mal sehen, ob das was wird ......

    Hi


    berichte mal, wie es war und was es kosten soll?


    Hat hier schon einer was läuten gehört, ob es auch für die RC31/33 eine Freigabe für den BT46 in original Größe geben wird?


    VG
    Andre

  • Hi Feivel,


    warte mal.


    Nicht den BT45 eintragen lassen. Der Reifen wird ja im Moment durch den BT46 abgelöst, den es dann wieder 15 Jahre lang zu kaufen gibt.


    Wir haben aktuell die Übergangsfrist für alle Reifen, die vor 2020 produziert wurden. Das betrifft uns im Moment alle. Wer heute in den Laden geht, wird kaum Reifen mit dem Herstellungsdatum 2020 finden. Solange müssen wir nichts unternehmen.


    Noch gelten die alten Bescheinigungen der Reifenhersteller, solange der Reifen noch in 2019 oder vorher produziert wurde!!! Also Bescheinigung gut aufheben!!! Die werden nämlich im Moment umgeschrieben und dann könnte es in Zukunft Probleme geben.


    Leider ist es ja so, dass Besitzer alle Fahrzeuge, die keine EG-Betriebserlaubnis haben und eine Reifenbindung im Schein haben, Reifen, die von den Eingetragenen abweichen, in Zukunft eintragen werden müssen.


    Deshalb, und das gilt nicht nur für die Hawk sondern für alle Fahrzeuge mit Einzelzulassung oder ABE: Wer sich in diesem Jahr für einen neuen Reifen entscheidet, der sollte sich das möglichst neueste Produkt aussuche, dass dann noch mindestens fünf Jahre verkauft wird, damit er nicht in ein, zwei Jahren,wieder zum dusseligen TÜV muss.


    Dies ist der aktuelle Stand, der von allen Reifenherstellern und dem Verband der Reifenindustrie so verbreitet wird.


    Anbei das dazugehörige Schreiben, dann so im Wortlaut von allen Herstellern verbreitet wird.


    Schöne Grüße aus Frankfurt

  • https://video.mopedreifen.de/T…4nderungen_2020/1080p.mp4


    er beschreibt sehr anschaulich die Abzocke, die uns hier gerade wiederfährt :baeh:

    Da ist leider ein "Sprung" in der Argumentation: Bis 6:37 "hat das Verkehrsministerium den TÜV immer abgeblockt, des passt schon so". KRKS. "Und ab sofort gelten diese Reifendinger gar nicht mehr".
    Da fehlt die Information was genau passiert ist, erst viel später wird das ein bisschen aufgeklärt. Schade.
    Witzig dass er die VTR erwähnt - ich hatte von 1997 bis 2002 eine, und hatte 1999 zuerst einen zusätzlichen Reifen eintragen lassen, und dann ab 2001 nicht nur diesen sondern auch alle vom Hersteller ursprünglich mal vorgegebenen austragen lassen, weil - wie er ja angesprochen hat - die 2001er VTRs mit EU-Zulassung auch gar keine Reifenbindung mehr hatten. Mit der könnte man also trotz 97er ABE nach wie vor beliebige Reifen montieren, solange es 120/70/17 und 180/55/17 sind.

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