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Was hat es mit E9 auf sich , kann man irgendwo nachlesen ob das dann als Hauptblinker oder "nur" als Zusatzblinker zugelassen ist , hab da so was im Verdacht.
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Was hat es mit E9 auf sich , kann man irgendwo nachlesen ob das dann als Hauptblinker oder "nur" als Zusatzblinker zugelassen ist , hab da so was im Verdacht.
Mein Scheinwerfer hat E11(Fernlicht) und E9(Abblendlicht)
Meine Blinker(Rizoma): E9 im Kreis, 12(vorne und hinten ) und 50R(das ist wichtig)
Prüfzeichen
E1=Prüfung durchgeführt in Deutschland
E2=Frankreich
E3=Ialien
E4=Niederlande
E5=Schweden
E6=Belgien
E7=Ungarn
E8=Tschechische Republik
E9=Spanien
E10=Jugoslawien
E11=Vereinigtes Königreich (UK)
E12=Österreich
E13=Luxemburg
E14=Schweiz
E43=Japan
E45=Australien
E47=Südafrika
E48=Neuseeland
Verwendungszweckbereiche=
A= Begrenzungslicht
B= Nebellicht
C= Ablendlicht
R= Fernlicht
CR= Fern- und Abblendlicht
C/R= Dito
HR=Halogen-Abblendlicht
HCR= Halogen Fern- und Ablendlicht
HC/R=dito
DC= Xenon-Abblendlicht
DR= Xenon-Fernlicht
DC/R= Bi-Xenon fernlicht
/= nicht zusammen einschalten
Heckleuchten
A: Begrenzungsleuchte
AR=Rückfahrscheinwerfer
F= Nebelschlussleuchte
IA= Rückstrahler
R= SChlussleuchte
S1= Bremsleuchte
Blinker:
50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA
und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer
Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"
irgendwo im Netz geklaut,gefunden ....
Danke Otti... und schon fällt mir wieder ein welchen Ausmaß der Schwachsinn mittlerweile angenommen hat.
Da sitzen hochbezahlte Leute rum die sich sowas ausdenken, Andere die den Mist beachten und danach bauen und wieder Andere die das dann prüfen.
Und wir blöden Deppen bezahlen den ganzen Quatsch dann beim Kauf mit... und lassen uns bei TÜV und/oder Konrolle mit sowas auch noch dummvögeln.
Auswandern... Exil... Papua-Neuguinea (oder ein anderes kultiviertes Land wo man sowas noch entweder mit 5$ oder einem gut gezielten Schuß regelt.)
Ja, dazu brauchts schon viel Fantasie, um auf soviel Bürokratenkram zu kommen!
btw: Ist es streng genommen nicht so, daß E-Zulassung nur auf E-zugelassenen Moppeds erlaubt ist?
richtich!
also musst du die blinker leider erst vollständig und sachverständig abnehmen lassen und dann auf der zulassungsstelle in deinen fahrzeugschein teil 1 eintragen lassen
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