Eine Bitte bzgl. Reifen

  • Ich möchte es jetzt angehen und versuchen, die Reifenbindung austragen lassen :!:
    Wer hat das schon hinter sich und wäre bereit, mir seinen Brief als Kopie oder scan-Version zu schicken? Es müssten aber die Originalfelgen sein. Vorne 110/70 wäre natürlich noch ein Zuckerl :wink:


    Kontakt bitte per PM oder email: einsamerreiter@gmx.de


    Herzlichen Dank,


    Gerhard

  • Wie ich mein bike typisieren hab lassen, war die Markenbindung draussen, kann jetzt alles in 110/70-17 160/60-17 oder original rumfahren. Hab die Dame beim Tippen nur nett gefragt und schon stand keine Marke mehr drauf.


    [Blockierte Grafik: http://img134.imageshack.us/img134/4413/tvhawk3gd.th.jpg]


    Ist aber von Österreich; hilft dir auch nicht viel.
    bei meiner GPZ ist auch keine Markenbindung eingetragen.
    Am besten deinen Tüvler des Vertrauens fragen.

  • Bin gespannt, ob das Eindruck machen wird! Danke dafür.


    Bin trotzdem ein bisserl enttäuscht, was bis jetzt sonst so an Resonanz kommt - nämlich nix! Ich beiss doch ned und mach auch sonst keine krummen Geschäfte... ;)
    Ganz konkret: Ich habe einen TÜV-Prüfer an der Hand, der durchaus bereit wäre, drüber zu reden. Aber er braucht halt was, an dem er sich orientieren kann. Außerdem geht´s nur um die Innenseite vom Brief, ohne Adressen und Namen.
    Die im download angebotenen Einblicke in die Papiere vom Lacroix haben zwar andere Größen mit eingetragen, aber eben nicht die Bindung ausgetragen. Dafür ein paar nette Alternativbereifungen.


    Gerhard 8)

  • Das war es wohl , was ich meinem Bruder verschwiegen hatte , als ich ihm meine alten BT010 (Die ja noch gut im Futter standen) für seine 89er 750er GSX R vermacht habe :mrgreen:


    Er hatte noch BT56 drauf und brauchte neue , ich war ja gerade wieder am Zurückrüsten auf 110er Vorderrad , also hab ich ihm meine BT010 vermacht , naja wenn er weiter so wenig fährt , dann dauert es noch 4-5 Jahre bis er Neue braucht :wink:


    Ich werde vermutlich am 28.09.06 zum TÜV HESSEN fahren um meine BT090 in 110/70-17 und 160/60-17 einzutragen , ist leider erforderlich , da mir beim letzten Umbau der TÜV-Mann doch wirklich die 2,5" Felge ausgetragen hat.
    Hatte ihm im Vorgespräch schon mal gefragt , wie es mit der Reifenbindung aussieht und ob er nur die Reifengröße einträgt , das mag er aber nicht , werde ihn aber noch mal fragen weil ich in irgendeinem Forum , weiß aber nicht mehr welches einen Beitrag verfolgt habe , das es ein EU-Gesetz gibt , nachdem man in der eingetragenen Reifengröße alle Fabrikate fahren dürfte , auch die , die nicht in den Papieren stehen :?: :!: :?: :idea:

  • für die ösis:


    KFG § 7 (1); KDV § 4
    Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden. Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart. An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)
    Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)
    Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H
    • 130 = Reifenbreite in mm
    • /90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)
    • -16 = Felgendurchmesser in Zoll
    • 67 = Loadindex (Tragfähigkeitskennzahl / Einzelreifen, 67 = 307 kg)
    • H = Geschwindigkeitsindex: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)

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