Bin in der MO auf folgenden Artikel gestoßen:
Überschrift:"Biken mit Autoschein"
Ab 01.April 2004 erhalten alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw die Möglichkeit, Motorräder bis maximal 34 PS zu fahren.
Voraussetzung ist lediglich ein Kurzseminar mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung, die in Zusammenarbeit mit TÜV und Dekra durchgeführt werden soll. Der Industrie-Verband-Motorrad stellt hierzu die Prüfungsmotorräder zur Verfügung.
Die Prüfung wird lediglich 50 Euro kosten und kann an einem Nachmittag absolviert werden, denn er besteht aus dem Fahren einer acht und einer Vollbremsung. Nach dem Bestehen erhält der Prüfling ein Zertifikat, das dann zusammen mit dem Pkw-Führerschein bei Kontrollen vorgelegt werden muß.
Zwei Jahre nach der Prüfung besteht die Möglichkeit, daß man sich in einer Fahrschule direkt für den Schein in der großen Klasse anmeldet.
Anmeldungstermine sind beim TÜV oder der Dekra zu erfragen.
Weiter Infos auch unter http://www.ivm-rauf-aufs-bike.de"
Die angegebene Seite des IVM gibt es gar nicht.
Bei der anschließenden Recherche beim IVM stieß ich auf diesen Artikel:
Essen | 17.03.2004
"Aprilscherz" in der Zeitschrift MO verunsichert Motorradfans
Einen verfrühten Aprilscherz haben sich offenbar die Redakteure der Motorradzeitschrift „MO“ mit dem Industrie-Verband Motorrad erlaubt. In der Aprilausgabe der Zeitschrift war zu lesen, dass die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B, also des PKW-Führerscheins, nun auch Motorräder mit einer Leistung von bis zu 34 PS fahren dürften. Mit minimalem finanziellen Aufwand und einer kurzen praktischen und theoretischen Ausbildung wäre eine Umschreibung des Führerscheins möglich. Diese Regelung habe der IVM beim Bundesverkehrsministerium durchgesetzt. Dies ist leider ein Aprilscherz und entspricht nicht der Wahrheit.
Die Redakteure der "MO" gingen in ihrer Meldung noch einen Schritt weiter. Nach zwei Jahren sei ein preisgünstiges Vorbereitungsprogramm zur Erlangung des unbeschränkten A1 erarbeitet worden, das sportliches Fahren auf einer abgesperrten Strecke und im Gelände vorsieht. Auch die angeblich dazugehörige Internet-Adresse http://www.ivm-rauf-aufs-bike.de ist frei erfunden.
Auch wenn sich der Industrie-Verband Motorrad über eine solche Regelung sehr freuen würde, ist sie selbstverständlich fern jeder Realität. „Natürlich arbeitet der IVM auf nationaler und europäischer Ebene an einer Optimierung der Führerscheinregelungen für Motorradfahrer“, sagt IVM-Sprecher Michael Kusmanov, „die wird allerdings keinesfalls so wie in der „MO“ beschrieben aussehen.“
Die beim IVM eingehenden Reaktionen zeigen, dass die Betroffenen diesen Scherz nur begrenzt lustig finden. Der Regulariendschungel sei schon undurchsichtig genug, so lautet der einhellige Tenor in Telefonaten und Emails.
Anmerkungen zu diesem „Aprilscherz“ bitte direkt an Jo Soppa, Chefredakteur der MO unter der Durchwahl 0711-24897617 oder an die Emailadresse: redaktion@mo-web.de.
Den ganzen Text hab ich auf einer anderen Seite gefunden nachdem ich den besagten Artikel gelesen habe und die angegene Seite im Zwischennetz (Internet) gesucht habe. Ist das nicht toll? Ich hab mich bei meinen Freunden mal wieder voll zum Löffel gemacht.
schumi