zu 2: meines Wissens nach gilt diese Regelung nur die neuen Motorräder mit EU Zulassung. Da unsere 1. alt und 2. mit Einzelgenehmigung zugelassen sind, müssen alle neuen Reifen eingetragen werden.
Also ich hab den BT23 nicht eingetragen aber war mindestens zweimal ohne Gemecker beim TUV...
Aber das mit der EG-Typgenehmigung (bzw. der fehlenden bei der Hawk...) stimmt wohl.