Hier die Bridgestone "Bereifungsempfehlung" vom 25.11.2019 im Anhang als pdf.
Gruß
Ludger
Bridgestone 'Bereifungsempfehlung' vom 25.11.2019
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Diesen Mist muss sich der Gleiche ausgedacht haben, der uns mit der 48 statt 50 PS-Regel und der Grenze von 95PS, nicht etwa 98 oder 100, für die Drossellung auf diese 48PS beglückt hat.
Da fragste dich wirklich welche Drogen da im Spiel waren... Alkohol kommt da jedenfalls an die Grenzen seiner Möglichkeiten.
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Tja, wenn dämliches Handeln wehtäte.....
wär echt gut!
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Was fange ich mit dieser Reifenempfehlung an?
Hab im Moment noch nur Reifen im Schein eingetragen, die es nicht mehr gibt, unter anderem den BT45.
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Die Lösung ist einfach.
Ich hab mir diese Reifenbindung vor ca. 4 Wochen vom TÜV austragen lassen. War kein Problem.Kostete 46,90€ + nochmals ~15€ für einen neuen Fz.Schein.
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Ohne eine 21er Abnahme?
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Dass es diese Möglichkeit der Austragung der alten Reifen wieder geben soll, wurde mir auch angekündigt. Mein TÜV Südwest hat sich vor 4 Wochen noch geweigert. Damit sind alle, die sich in den letzten Jahren einen Reifen haben eintragen lassen, die Verarschten.
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Tja.. das mit der Logik - und vor allem dem Sachverstand ist halt so eine Sache.
Diese ganzen Sesselpupser haben weder das eine noch das andere....und eine riesen Angst etwas falsch zu machen!
Dadurch wirds meist irgendwie blöd...!
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Mein Tüver hat immer die Formulierung gewählt:
„Reifenkombination von einem Hersteller“ oä.
Habs gerade nicht vor Augen.
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Die Gesetzeslage hat sich in diesem Jahr wieder geändert.
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Genau darüber sprechen wir. Ich lasse auch alle Typen austragen.
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Hallo Leute,
Hier nochmal mein Gutachten für das "Austragen" der Reifenbindung!
Es ist aber (meiner Meinung nach) ein Tippfehler drin: "57H" anstatt "54H".
Habe seitdem aber nie ein Problem gehabt.
Viele Grüsse und Viel Erfolg... -
der Tippfehler ist im Zweiofelsfall das kleinere Problem.
Die zulässige Felgenmaulweite nach Norm für den 110/70er Reifen ist 2,75-3,5". Die Vorderadfelge ist mit 2,5" zu schmal. Es ist zulässig Reifen auf maximal 0,5" von der Norm abweichende Felgen zu montieren, wenn der Reifenhersteller für seinen exakt beschriebenen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Ohne diese Bescheinigung und die Beschreibung des zu verwendenden Reifens verstößt eine Eintragung gegen geltendes Recht und ist de Jure ungültig. Wo kein Kläger da kein Richter, aber...
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Danke HD,
Ich weiss von nix....
Das hätte der Herr Ischenör wissen müssen...
Wo soll das denn sonst noch hinführen...?

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Abgesehen davon merkt man dann leider eh schnell, wenn vor Allem der vordere 110/70er Reifen nicht mit den (Original-) Felgen will....
Meine schlimmste je gemacht Erfahrung nach einem Reifenwechsel, wie schon mehrfach berichtet: Pirelli Diablo 110/70 und 160/60.
Ich bin nicht mal eine komplette Tankfüllung damit gefahren. Katastrophales Lenkverhalten - Für mich absolut unfahrbar! -
man sieht, nicht jede Regelung ist Blödsinn.
Michelin mag die Kombination auch nicht.
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Wenn es Reifen auch in 110/80 gibt, warum dann kleiner kaufen?
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es gibt Reifen in 110/80, die Reifen gibt es nicht in 110/80
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