VG Richard.
Beiträge von Richard
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Nabend.
Du wirst wohl nicht herum kommen, den Stecker zu ändern. Was ich so gegoogelt habe und wie es im Schaltplan Deauville 650 steht,
so ist das da auf zwei kleine Stecker verteilt. Anstatt eines 9-poligen.
Die Farben scheinen allerdings gleich zu sein. Farbe auf Farbe ausser beim Kupplungsschalter. Der hat zwei schwarze welche auf grün und grün/rot kommen.
Und die Hupe hat lightgreen auf black.
Da würde ich den alten 9-Poligen nehmen und mit einer dünnen Nadel die gecrimpten Stecker herausdrücken an der Aritierung und dann anpassen.
VG Richard.
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Hier ein Auszug aus dem ADAC Hinweisschreiben:
Neue Vorschriften zu Motorradreifen
ADAC e.V. | 81360 München 2 / 9
Motorradreifen mit einem Herstellungsdatum nach 2019. Für ältere Reifen, die vor 2020 gefertigt wurden, gelten die bisherigen Re-
gelungen. Ab 2025 werden die neuen Regelungen auf alle Reifen unabhängig von dem Herstellungsdatum angewendet.1.3. Für Motorräder ohne EG-Typgenehmigung oder mit Veränderungen
ergeben sich besondere Erschwernisse
Die Neuregelungen durch das Verkehrsministerium stellt im Vergleich zu dem bisherigen, bewährten
Vorgehen Motorradhalter deutlich schlechter, deren Maschinen über keine EG-Typgenehmigung (na-
tionale Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) verfügen. Zu diesen Fahrzeugen mit nationaler
ABE oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) zählen in erster Linie Young- und Oldtimer, die über eine natio-
nale Typgenehmigung verfügen und meist vor mehr als ca. 20 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Auch
betroffen sind Fahrzeuge, an denen relevante Änderungen vorgenommen wurden, die den Bereich der
Räder und deren Freiraum betreffen.
1. Nur wenn hier eine E-Typgenehmigungsnummer wie in Bild 1 erläutert vorhanden ist, kann von einer
EG-Typgenehmigung ausgegangen werden.
Neue Vorschriften zu Motorradreifen
ADAC e.V. | 81360 München 6 / 9
Der „Fall 2“ in der Verkehrsblatt-Veröffentlichung des Verkehrsministeriums beschreibt die Beurteilung
der Rad-/Reifen-Kombination, wenn nicht die Reifen montiert sind, die in den Zeile 15.1 und 15.2 bzw.
22 der Zulassungsbescheinigung beschrieben sind. In diesen Fällen dürfte nach der Neuregelung mehr-
heitlich die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO erlöschen bzw. für erloschen erklärt wer-
den. Die bisher ausreichenden Unbedenklichkeitserklärungen oder Freigaben der Reifenhersteller ge-
nügen nun für Reifen, die nach dem Jahr 2019 gefertigt wurden, nicht mehr als Nachweis der Zuläs-
sigkeit der Bereifung aus. Die „Gefährdung von Verkehrsteilnehmern“, die laut § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO
zu dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist wohl allem Anschein nach allein von dem Fertigungs-
termin der gleich aufgebauten Reifen abhängig. Technisch ist dieser Zusammenhang nicht erklärbar,
Naturgesetze kennen keine Ablauf- oder Starttermine.
Viele Reifenmodelle in den Papieren älterer Modelle werden nicht mehr angeboten
Für viele der von diesem „Fall 2“ betroffenen Motorräder wurden einzelne Reifenmodelle vorgeschrie-
ben und in die Papiere eingetragen, die schon längere Zeit nicht mehr am Markt verfügbar sind. Auch
waren häufig Reifendimensionsbezeichnungen und -bauarten vorgesehen, die heute nicht mehr gebaut
und angeboten werden.
Grundsätzliche Fallunterscheidungen
Folgende Fälle bzw. Gegebenheiten sind zu unterscheiden:
1. Für das Motorradmodell gab es zu keinem Zeitpunkt eine Reifenfabrikatsbindung. Es sollen Reifen
montiert werden, deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bau-
art) den Eintragungen in den Papieren entsprechen:
In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis nicht gefährdet.
2. Für das Motorradmodell gibt es eine Reifenfabrikatsbindung. Es wurde ein oder mehrere be-
stimmte Reifenmodelle in die Papiere eingetragen. Keines der Reifenmodell wird aktuell noch an-
geboten. Es sollen Reifen montiert werden, deren Produktname nicht mit den Eintragungen in den
Papieren übereinstimmen (können), deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex,
Lastindex und Bauart) aber den Eintragungen in den Papieren entsprechen:
In diesem Fall gibt es in der Praxis allem Anschein nach unterschiedliche Beurteilungen seitens der
Prüfinstitute. Mehrheitlich reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart,
Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. In einigen wenigen
Fällen wurde die Betriebserlaubnis in Frage gestellt, nur weil der Name des montierten Reifenmodells
nicht mit den Papiereintragungen übereinstimmte. Offensichtlich gibt es also keine einheitliche Hand-
habung seitens der Prüfinstitute.
3. Für das Motorradmodell gibt es keine Reifenfabrikatsbindung. Die Spezifikation der Reifen ent-
sprechend der Eintragungen ist veraltet, es werden keine Reifen mit dieser Spezifikation mehr an-
geboten. Meist betrifft dies Zollbezeichnungen für die Abmessungen oder die Reifenbauart (Radial,
diagonal oder Bias Belted). Es sollen Reifen montiert werden, deren Spezifikation in mindestens
einem Punkt (Dimension, Bauart) von den Eintragungen in den Papieren abweicht. Speed- u. Load-
Index sind ausreichend. Ein passendes Bestätigungsdokument des Reifenherstellers liegt vor:
In diesem Fall erlischt mit der Montage der Reifen die BE nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO. Eine Begut-
achtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO ist erforderlich. Hierzu kann das Bestätigungsdokument des
Herstellers herangezogen werden.
4. In den Papieren der Maschine ohne EG-Typgenehmigung ist eine Reifenfabrikatsbindung einge-
tragen. Zudem werden keine Reifen mit der eingetragenen Spezifikation (Dimension, Bauart) mehr
angeboten.
Hier gelten die Ausführungen wie zu 3 (siehe oben). Bei älteren Motorrädern sind als Originaleintragung
in den Papieren
• Diagonalreifen (Kennzeichnung: -) oder
• Bias Belt-Reifen (Kennzeichnung: B)
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Also ich hab den BT23 nicht eingetragen aber war mindestens zweimal ohne Gemecker beim TUV...
Aber das mit der EG-Typgenehmigung (bzw. der fehlenden bei der Hawk...) stimmt wohl.
Dann bist du im Besitz von Reifen mit einem Herstellungsdatum DOT vor 2020. Da gilt dies noch nicht.
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ich würde den conti ra2 nehmen, wenns ihn noch gibt-fährt sich super und ist bedeutend billiger
Road Attack 2 ist nur noch als Vorderrad zu bekommen, da er schon Auslaufmodell gewesen ist. War aber gut.
Road Attack 3 ist aktuell Auslaufmodell. War vom Hören / Sagen noch besser.
Road Attack 4 ist nicht mehr in der gewünschten Größe erhältlich beim Vorderrad. Nur noch 120er.
Da die Reifen nun tatsächlich jedesmal eingetragen werden müssen per Einzehlabnahme, würde ich auf ein aktuelles Modell setzen. (Aber das war ein anderer Threat.)
VG Richard.
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Hallo Luke.
Es hängt mit der Neutral Anzeige zusammen. Ohne diese funktioniert auch die Kupplungsdiode (Clutch Diode) nicht.
Die Lampe "Neutral" bekommt von Sicherung Nr. 4 ihren "Plus" über Black/Brown. Der geht dann durch die Kontroll Lampe zum Neutral Schalter (Lightgreen/Red) und über die Kupplungsdiode. Die soll dann den Starter Motor unterbrechen, wenn die Kupplung nicht gezogen ist.
Ist bei der Hawk ja eine Sicherheitseinrichtung, da sie u.a. keinen Seitenständer hat, der einrastet.
Am besten, du schliesst Kontroll Birnen an. Können ja auch kleine LED´s sein.
Ich persönlich halte Öldruck und Neutral auch als Anzeige für wichtig.
Viel Erfolg.
Richard.
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Hallo Klaus.
Wenn du mit dem Multimeter nicht so vertraut bist, dann versuche etwas mit den Augen zu finden, vorab.
Knöpfe dir Stellen mit scharfen Kanten vor. Wie Lars schon sagte zum Beispiel den Lampenschirm. Suche nach Abschürfungen oder Quetschungen
am Kabelbaum. Öffne auch alle Steckerverbindungen, ob hier drin schon etwas verschmort aussieht und Kriechströme produziert.
Bei Kurzschlüssen fliegt oft eine Sicherung raus bzw. brennt durch. Wenn sie klein genug ist.
Könnte auch sein, dass da da zwei Verschiedene Spannungen zusammen kommen. So wie etwas induktives, etwa von der Lichtmaschine. Regler durch?, dadurch höhere Spannung !? IG2 (Ignition 2) schwarz/weiss geht z.B. zu den Zündspulen und ist auch diesem Schalter verteten. Bitte die hohen Spannungen "hinter" den Zündspulen beachten und respektieren, also zur Zündkerze hin.
Den Starterschalter würde ich vorsichtshalber auch mal durchmessen. Allerdings nicht mit einem reinen Durchgangsprüfer, sondern mit einem Ohm - Meter, also mit dem der Widerstand gemessen wird. Ist beim Multimeter integriert. Der Schalter sollte dabei nicht angeschlossen sein am Moped.
So kannst du herausfinden, ob es Kriechströme zwischen den Adern gibt.
Dazu musst du jede Kombination messen und den Schalter betätigen. Siehe Schaltbild oben.
Schwarz/rot und blau/weiss haben im nicht betätigeten Zustand, wenige Ohm (nahe Null Ohm), das ist das dauer Fahrtlicht.
Schwarz und gelb/rot ist der Starterknopf, der ebenfalls bei Betätigung nahe Null Ohm haben sollte.
Alle anderen Kombinationen dürfen keinen Durchgang haben, auch nicht nur 100 Ohm. Das wäre dann schon eine Kriechstrom-Ursache im Schalter.
Nun viel Erfolg beim Suchen. Und bitte berichte davon.
VG Richard.
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Habe das Thema heute auch angegangen mit der NTV.
Ich musste per Einzelabnahme den Road Attack 2 in 110/70; 160/60 eintragen lassen. Und zwar nur den RA2.
Die vorliegende Unbedenklichkeits Bescheinigung ist dabei wohl auch stützend gewesen für die Eintragung. Ohne wäre das noch teurer geworden!
Außerdem wurde alles Fototechnisch dokumentiert: Rahmennummer, Reifen, Typenschild,...Hat auch so weit alles funktioniert, außer daß mir die Plakette beim TÜV "verweigert" wurde.
Damit ich das Alles "zeitnah" ( ) eintragen lasse und nicht mit der Bescheinigung monatelang herumfahre, bekomme ich meine TÜV Plakette erst im Straßenverkehrsamt.
Das soll jetzt wohl immer so sein. (Für diejenigen, die es noch vor sich haben).
COVID-bedingt vergeben diese aber nur Termine mit einem Vorlauf von 1-1,5 Monaten.
Das heißt, ich muss wohl solange mit dem abgelaufenen TÜV herumfahren.Auf die Frage, wie es sich dann bei einem Wechsel z.B. auf den RA3 verhält mit Eintragung und/ oder erneuter EInzelabnahme, oder ob dann gar die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht, (Andere Reifendimensionen stehen ja dann schon eingetragen) bekam ich *noch* keine Antwort. (werde berichten)
Anscheinend ist das Thema noch zu jung und schwammig, sodaß keiner richtig durchblickt.Reifen in Orginal-Größe mit "Reifenfreigaben"/"Empfehlungen" der Reifenhersteller sollen trotz anders lautender Bindungen im Brief, ohne Eintragung gefahren werden dürfen.
@Ludger: das deckt sich auch mit dem, was mein heutiger Prüfer gesagt hat.
Grütze
Richard. -
Gratuliere zu deiner gelungenen Interprätation.
Tolle Lackierung, Reifen, Gabelstulpen, etc.Evil Knievel wäre stolz.
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Diese Hawk habe ich Offline des Netzes immer schon geliket!
Sie zeigt die Basics des Designs der Hawk. Reduziert auf Alles, was das Hawk Design ausmacht.
Und hebt dies noch hervor.
Toll! -
Hi Tino.
Würde auch stark auf ein Elektroproblem tippen.
Ein leicht aufgescheuertes Kabel könnte der Grund sein und einen Kriechstrom verursachen.
Ich würde mal den Tank abnehmen, die Züdnung einschalten, dann den Kabelbaum gegen Rahmenteile drücken und etwas hin und her bewegen an vielen Stellen. (Falls kein Ohm-Meter zur Hand ist würde ich so anfangen.)
Geht der Tacho aus? --- Gut. Wenn nicht muss mann woanders suchen. Vorsichtig in der Nähe der Zündspulen!!!
Die optische Kontrolle steht vor dem Einschalten über allem!
Irgendetwas zieht die Spannung herunter.
Oder du hast einen Kabelbruch.
Eine Sicherung ist nicht durchgegangen, wie ich Dich verstanden habe?
Das Zündschloss und die damit verbundene, eingeschaltete, Zündung könnte auch die Ursache sein. Kabelbruch am Zündschloss / Zündung geht kurz aus.Viel Spaß beim Suchen.
VG Richard.P.S.: bitte berichte.
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Hallo Zusammen.
Continental bringt hier das Wichstigste Zusammen:
http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de
Beim ADAC findet man den genauen Gesetzestext. (Ist mir fast zu lang zum lesen )
https://www.adac.de/-/media/pd…9E9C47B14CB56053321166773
Die NTV ist natürlich auch betroffen.
Ich fahre Conti Road Attack 2 110/70 ; 160/60 und will keinen BT 45 als Ballonreifen mehr.Da steht auch etwas von Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn man andere Dimensionen, als eingetragen, fährt.
Ganz oben steht: Gilt für Reifen ab Herstelldatum 2020 und ab 2025 für alle.
Wie das dann ab sofort bei der Verkehrskontrolle ausgelegt wird, bleibt abzuwarten. (Schließlich hat mein Fahrzeug ja noch gültigen TÜV.)
OH Mann! Echt verwirrend das Thema.Grüße Richard.
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Das ist echt der Hammer!
Die Hawk sieht mir schwer nach einer Replika der Eagle Race Hawk aus.
Er hat ja auch einen Schrauber, der für Walter Adler gearbeitet hat.
Und wenn er nur originale Motorräder hat... Wer weiss wo sie jetzt in Wirklichkeit steckt.Gruß Richard.
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Hey, das sieht aus, wie die Hawk "Himmi-Edition".
wegen des Tank Aufklebers.
War der Herr Bildl nicht auch schonmal auf einem Treffen im Taunus? -
Hallo Zusammen.
Bei mir wird das dieses Jahr nichts.
August und September sind schon (terminlich) dicht und meine Hawk macht momentan gar keine Geräusche.
Euch allen viel Spaß dabei.
Gruß Richard. -
Hallo und Willkommen im Forum.
Aus welcher Stadt kommst du genauer? (Von der Mundart würde ich auf Wesel tippen).
Vielleicht kann ich dir ja die Form als Vorlage ausleihen.
Ich bin aus MG.
Was ist das eigentlich für eine vordere Felge an deinem Moped? Die sieht nicht nach CBR aus.Gruß Richard.
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Ich finde ihn Hammer!
Die Schellen zwischen ESD und Y- Stück sind recht unschön. Vielleicht kann man sie etwas nach innen drehen?
Ansonsten eine wahre Schönheit.Das gilt übrigens auch für den Pflegezustand deiner Hawk. Da muss man erwähnen, daß sie immer noch Top in schuss ist.
Respekt dafür.Alles Gute für die Grandma´.
Richard.