Hatte gerade kürzlich meine HU beim TÜV in Rastatt.
Ich habe die T30 in 110 bzw. 160 montiert, aber nur die entsprechende Größe eingetragen. Als diese vor 2 Jahren neu waren, genügte dem damaligen Prüfer die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dass ich das lange CBR900 Federbein und CRB600 Standrohre eingetragen habe spielte keine Rolle.Die zuvor gefahrenen BT023 musste ich beim selben TÜV noch eintragen lassen, damals wurde mir die Plakette verweigert.
Der schon etwas ältere Prüfer jetzt war völlig entspannt. Auf meine Frage, ob er die Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen wolle, lautete sein Kommentar: "Passt schon, für so ein altes Motorrad gibt es die originalen Reifen ja gar nicht mehr."
Es herrscht also völlige Willkür...