Reifenauswahl 2023

  • Bei reifendirekt werden folgende Reifen vorgeschlagen wenn man die Hawk auswählt - und Avon weglässt (die mag ich halt nicht):


    Bridgestone:

    BT016, 110/70 und 160/60: 215€

    BT023, 110/70 und 160/60: 226€

    T31, 110/70 und 160/60: 261€

    BT46, 110/80 und 150/70: 267€ (Diagonal, Original Hawk-Reifengröße)

    S21, 110/70 und 160/60: 289€

    T32, 110/70 und 150/70: 294€

    T32, 110/70 und 160/60: 304€


    Eigentlich hat einzig der BT46 die korrekten Dimensionen, bei allen anderen (bis auf den schmaleren T32) ist der Hinterreifen zu breit und der Vorderreifen zu niedrig.


    Conti

    SA2, 110/70 und 160/60: 274€

    SM Evo, 110/70 und 160/60: 314€

    RA3, 110/70 und 160/60: 412€


    Weder SA3 noch SA4 oder RA4 werden angeboten. Und alle hinten zu breit ;)


    Dunlop:

    GT601, 110/80 und 150/70: 257€ (Diagonal)

    Streetsmart, 110/80 und 150/70: 304€ (Diagonal)


    Nur Diagonalreifen.

    Die Radialreifen Sportmax GPR-300 und Roadsmart IV fehlen, obwohl es die in 110/70 vorne gäbe.


    ---

    Wenn man einzeln nach Reifendimension sucht und auf Reifenart beschränkt, gibt es bei Supersport 23 Vorderreifen in 110/70 (und keine in 110/80), sowie 1 Hinterreifen in 150/70 und 27 in 160/60. Bei Tourensport Radial 17 (bzw. 0) vorne und 24 bzw. 33 hinten.

    Diagonalreifen will man ja auf der Hawk nicht haben.


    Die Auswahl ist also eigentlich recht groß. Lässt man die seltsamen Marken (Anlas, Avon, CST, Mitas, Shinko) weg und bleibt bei den traditionellen (Bridgestone, Conti, Dunlop, Metzeler, Michelin, Pirelli), sind es bei Supersport 19 vorne und 1 / 21 hinten, und bei Touren 15 vorne und 19 / 27 hinten.


    ---

    Der hier oft genannte BT46 ist ein Diagonalreifen - also weniger Grip in Schräglage, dafür mehr Stabilität bei hohem Gewicht. Wer braucht sowas auf der Hawk?

    Der ebenfalls oft genannte BT90 ist übrigens noch lieferbar, 124€ vorne, 158€ hinten (als 160/60).


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    Wenn man davon ausgeht, dass es keine wirklich schlechten Reifen bei den etablierten Herstellern mehr gibt, verstehe ich umso weniger dass nirgendwo das Reifengewicht angegeben wird, geschweige denn dass damit geworben wird. Im Fahrradbereich ist das ein ganz großes Thema und jedes Gramm wird auf die Goldwaage gelegt. Klar, bei Moppeds spielen die paar Gramm verglichen mit dem Fahrzeuggewicht keine Rolle, aber bei rotierenden Massen ist jedes Gramm wichtig. Je weniger, desto besser.


    Also, was sind die leichtesten Radialreifen für die Hawk (egal ob Supersport oder Tourensport)? Hat das schonmal jemand recherchiert?


    ===

    Addendum


    Derzeit ist meine Hawk immer noch mit uralten T30 besohlt (habe auch noch andere Moppeds und fahre in der Stadt eh nur Roller), ich kann mich also nur verbessern, egal was ich nehme.


    ===

    Habe mein Posting geändert weil die von mir genannte Original-Dimension des Vorderrades 110/70/17 falsch war - richtig ist 110/80/17.

  • Hallo Marc S,
    Ich war immer ein Verfechter des BT90 bzw. BT090 auf Originalfelgen 2,5"+4,5". 110/70 + 160/60.
    Meine Erfahrungen beziehen sich immer auf Originalfelgen!


    ACHTUNG: Der letzte produzierte war aber -so weit ich weiss der BT090. Gemäss Email-Verkehr von mir mit Bridgestone (2011) sind diese aber schon 2011, spätestens 2012 als Letztes produziert worden!

    Diese BT90 könnten also mehr als URIG sein! Vor dem bestellen liesse ich mir das Produktionsdatum durchgeben! Das steht auf JEDER Reifenflanke in der DOT Nummer (Monat und Jahr). (Die hatte ich auch schon mal gesehen und kurz überlegt...)
    HD Händel hatte mir die BT90 seinerzeit empfohlen. Hielt zwar nicht so lang, aber konnte kalt, heiss trocken und nass (ausser millimeterhohe Wassermengen auf der Strasse, da fahr ich gar nicht oder vorsichtig) und hatte sehr gute Eigendämpfung UND praktisch KEIN Aufstellmoment beim Bremsen. Ein bischen kippelig vielleicht, aber hatte ich mich schnell daran gewöhnt.
    Das waren auch die (tatsächlich) breitesten Reifen, die ich je auf der Hawk gefahren bin.

    Ich bin -wie auch schon erwähnt- nun Fan des Conti SA2. Der kann alles nochmal etwas besser.
    Um den tatsächlichen Grip zu vergleichen, bin ich mit meinem alten Mädchen nicht schnell und hart genug unterwegs.
    Habe noch keinen Road Attack probiert. Ich fahre inzwischen aber auch zu wenig (aber immer noch schräg genug), um da am falschen Ende zu sparen.


    Das Gewicht der Reifen hätte mich auch immer interessiert.

    Ich vermute aber, dass die Sport Attack 2 auch ziemlich leicht sind, da sie SEHR schmal bauen.
    Hinten 19mm schmaler als BT090 und vorne auch weiter über 10mm schmaler....

    Vielleicht hilft Dir das ja was....


    Grüsse an alle und gute Fahrt...

  • ich würde den conti ra2 nehmen, wenns ihn noch gibt-fährt sich super und ist bedeutend billiger :thumbup:

    Road Attack 2 ist nur noch als Vorderrad zu bekommen, da er schon Auslaufmodell gewesen ist. War aber gut.

    Road Attack 3 ist aktuell Auslaufmodell. War vom Hören / Sagen noch besser.

    Road Attack 4 ist nicht mehr in der gewünschten Größe erhältlich beim Vorderrad. Nur noch 120er.


    Da die Reifen nun tatsächlich jedesmal eingetragen werden müssen per Einzehlabnahme, würde ich auf ein aktuelles Modell setzen. (Aber das war ein anderer Threat.)


    VG Richard.

  • Hallo Leute:

    Zwei Dinge (alle ausm Kopf, sorry):


    1. Ich habe mal gelesen, dass auf den Original-Felgen ein 120er VR zu stark gestaucht und ein 150er HR zu stark gespreizt wird, so dass 110/70 plus 160/60 die optimale Kombination ist weil die für die Felgengrössen passen. Ich habe jetzt lange einen BT 023 in den Grössen drauf und der funktioniert super.


    2. Ich dachte, gleiche Grösse wie im Schein aber anderer Hersteller/Reifen muss nicht mehr eingetragen werden...?

  • zu 2: meines Wissens nach gilt diese Regelung nur die neuen Motorräder mit EU Zulassung. Da unsere 1. alt und 2. mit Einzelgenehmigung zugelassen sind, müssen alle neuen Reifen eingetragen werden.

  • 1. Ich habe mal gelesen, dass auf den Original-Felgen ein 120er VR zu stark gestaucht und ein 150er HR zu stark gespreizt wird, so dass 110/70 plus 160/60 die optimale Kombination ist weil die für die Felgengrössen ppassen.

    Das so pauschal zu sagen ist falsch, weil das vom Hersteller abhängt.


    Für den PilotPower gab es seinerzeit nie eine Freigabe in 120er Format, weil dort die Gefahr bestand, dass der nicht auf der Felge bleibt. Von anderen Herstellern die idR schmaler bauen gibt und gab es aber Freigaben in 120er Größe.

    Beim Hinterreifen sieht das anders aus. Ein Pirelli oder Metzler ist als 160er auch 160mm breit. Ein Michelin dagegen eher 170-175 je nach Modell. Ergo kann auch ein 160er Pirelli schmaler sein als ein 150er Michelin, was sich dann auf die Kontur und letztlich das Einlenkverhalten auswirkt.


    Ich persönlich musste in jungen Jahren unbedingt den altehrwürdigen BT090 testen und hab den als 160er geordert und fand die dadurch entstandene Kippeligkeit nicht geil - 150er hätte mir besser gelegen. Andere hier im Forum fanden aber genau das wiederum geil zu fahren.


    Letztlich: beim VR auf den Hersteller hören, und beim HR auf die eigenen Vorlieben verlassen und auch durchaus der Fachpresse glauben schenken.

  • zu 2: meines Wissens nach gilt diese Regelung nur die neuen Motorräder mit EU Zulassung. Da unsere 1. alt und 2. mit Einzelgenehmigung zugelassen sind, müssen alle neuen Reifen eingetragen werden.

    Also ich hab den BT23 nicht eingetragen aber war mindestens zweimal ohne Gemecker beim TUV...

    Aber das mit der EG-Typgenehmigung (bzw. der fehlenden bei der Hawk...) stimmt wohl.

  • Also ich hab den BT23 nicht eingetragen aber war mindestens zweimal ohne Gemecker beim TUV...

    Aber das mit der EG-Typgenehmigung (bzw. der fehlenden bei der Hawk...) stimmt wohl.

    Dann bist du im Besitz von Reifen mit einem Herstellungsdatum DOT vor 2020. Da gilt dies noch nicht.

  • Hier ein Auszug aus dem ADAC Hinweisschreiben:



    Neue Vorschriften zu Motorradreifen

    ADAC e.V. | 81360 München 2 / 9


    Motorradreifen mit einem Herstellungsdatum nach 2019. Für ältere Reifen, die vor 2020 gefertigt wurden, gelten die bisherigen Re-
    gelungen. Ab 2025 werden die neuen Regelungen auf alle Reifen unabhängig von dem Herstellungsdatum angewendet.




    1.3. Für Motorräder ohne EG-Typgenehmigung oder mit Veränderungen

    ergeben sich besondere Erschwernisse

    Die Neuregelungen durch das Verkehrsministerium stellt im Vergleich zu dem bisherigen, bewährten

    Vorgehen Motorradhalter deutlich schlechter, deren Maschinen über keine EG-Typgenehmigung (na-

    tionale Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis) verfügen. Zu diesen Fahrzeugen mit nationaler

    ABE oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) zählen in erster Linie Young- und Oldtimer, die über eine natio-

    nale Typgenehmigung verfügen und meist vor mehr als ca. 20 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Auch

    betroffen sind Fahrzeuge, an denen relevante Änderungen vorgenommen wurden, die den Bereich der

    Räder und deren Freiraum betreffen.

    1. Nur wenn hier eine E-Typgenehmigungsnummer wie in Bild 1 erläutert vorhanden ist, kann von einer

    EG-Typgenehmigung ausgegangen werden.

    Neue Vorschriften zu Motorradreifen

    ADAC e.V. | 81360 München 6 / 9

    Der „Fall 2“ in der Verkehrsblatt-Veröffentlichung des Verkehrsministeriums beschreibt die Beurteilung

    der Rad-/Reifen-Kombination, wenn nicht die Reifen montiert sind, die in den Zeile 15.1 und 15.2 bzw.

    22 der Zulassungsbescheinigung beschrieben sind. In diesen Fällen dürfte nach der Neuregelung mehr-

    heitlich die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO erlöschen bzw. für erloschen erklärt wer-

    den. Die bisher ausreichenden Unbedenklichkeitserklärungen oder Freigaben der Reifenhersteller ge-

    nügen nun für Reifen, die nach dem Jahr 2019 gefertigt wurden, nicht mehr als Nachweis der Zuläs-

    sigkeit der Bereifung aus. Die „Gefährdung von Verkehrsteilnehmern“, die laut § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO

    zu dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist wohl allem Anschein nach allein von dem Fertigungs-

    termin der gleich aufgebauten Reifen abhängig. Technisch ist dieser Zusammenhang nicht erklärbar,

    Naturgesetze kennen keine Ablauf- oder Starttermine.

    Viele Reifenmodelle in den Papieren älterer Modelle werden nicht mehr angeboten

    Für viele der von diesem „Fall 2“ betroffenen Motorräder wurden einzelne Reifenmodelle vorgeschrie-

    ben und in die Papiere eingetragen, die schon längere Zeit nicht mehr am Markt verfügbar sind. Auch

    waren häufig Reifendimensionsbezeichnungen und -bauarten vorgesehen, die heute nicht mehr gebaut

    und angeboten werden.

    Grundsätzliche Fallunterscheidungen

    Folgende Fälle bzw. Gegebenheiten sind zu unterscheiden:

    1. Für das Motorradmodell gab es zu keinem Zeitpunkt eine Reifenfabrikatsbindung. Es sollen Reifen

    montiert werden, deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bau-

    art) den Eintragungen in den Papieren entsprechen:

    In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis nicht gefährdet.

    2. Für das Motorradmodell gibt es eine Reifenfabrikatsbindung. Es wurde ein oder mehrere be-

    stimmte Reifenmodelle in die Papiere eingetragen. Keines der Reifenmodell wird aktuell noch an-

    geboten. Es sollen Reifen montiert werden, deren Produktname nicht mit den Eintragungen in den

    Papieren übereinstimmen (können), deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex,

    Lastindex und Bauart) aber den Eintragungen in den Papieren entsprechen:

    In diesem Fall gibt es in der Praxis allem Anschein nach unterschiedliche Beurteilungen seitens der

    Prüfinstitute. Mehrheitlich reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart,

    Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. In einigen wenigen

    Fällen wurde die Betriebserlaubnis in Frage gestellt, nur weil der Name des montierten Reifenmodells

    nicht mit den Papiereintragungen übereinstimmte. Offensichtlich gibt es also keine einheitliche Hand-

    habung seitens der Prüfinstitute.

    3. Für das Motorradmodell gibt es keine Reifenfabrikatsbindung. Die Spezifikation der Reifen ent-

    sprechend der Eintragungen ist veraltet, es werden keine Reifen mit dieser Spezifikation mehr an-

    geboten. Meist betrifft dies Zollbezeichnungen für die Abmessungen oder die Reifenbauart (Radial,

    diagonal oder Bias Belted). Es sollen Reifen montiert werden, deren Spezifikation in mindestens

    einem Punkt (Dimension, Bauart) von den Eintragungen in den Papieren abweicht. Speed- u. Load-

    Index sind ausreichend. Ein passendes Bestätigungsdokument des Reifenherstellers liegt vor:

    In diesem Fall erlischt mit der Montage der Reifen die BE nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO. Eine Begut-

    achtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO ist erforderlich. Hierzu kann das Bestätigungsdokument des

    Herstellers herangezogen werden.

    4. In den Papieren der Maschine ohne EG-Typgenehmigung ist eine Reifenfabrikatsbindung einge-

    tragen. Zudem werden keine Reifen mit der eingetragenen Spezifikation (Dimension, Bauart) mehr

    angeboten.

    Hier gelten die Ausführungen wie zu 3 (siehe oben). Bei älteren Motorrädern sind als Originaleintragung

    in den Papieren

    Diagonalreifen (Kennzeichnung: -) oder

    Bias Belt-Reifen (Kennzeichnung: B)

  • Die deutsche Rechtslage nutzt mir leider gar nichts - ich wohne in Wien.

    Habe gerade mit der Rechtsberatung des ÖAMTC telefoniert (weil man online einfach nix findet, überall - auch in Ösi-Medien bzw. wenn man die Suche mit site:*.at auf Ösi-Seiten beschränkt wird nur die deutsche Situation behandelt), und die Aussage ist folgende:

    Man darf jeden Reifen montieren und fahren der in den Dimensionen im FzgSchein genannt ist. Das können auch Stollenreifen sein.

    Aber eingetragen ist halt nur 110/80/17 vorne und 150/70/17 hinten.


    Die bisher von mir gefahrenen Reifen (BT23 und T30 in 110/70 und 160/60) sind wohl nicht ganz legal gewesen...


    Wenn ich 110/70/17 vorne oder 160/60/17 hinten haben wollte, müsste ich erst beim TÜV Austria ein Zivilgutachten holen und damit zum Magistrat (MA46) der Stadt Wien der das Gutachten anerkennt oder auch nicht... D.h. man rollt natürlich die Kette von hinten auf, fragt erstmal mit einer Conti- oder Bridgestone-Reifenfreigabe bei MA46 an ob sie das eintragen würden wenn man ein österreichisches Gutachten vorlegen würde, und geht dann erst zum TÜV Austria.


    Wenn ich bei 150/70/17 hinten bleibe, brauche ich in Österreich gar keine Eintragung und könnte jeden beliebigen Reifen fahren, völlig legal. Aber nur wenn es dazu passend auch einen Vorderreifen in 110/80/17 gäbe.

    Es gibt anscheinend nur einen einzigen Radialreifen vorne in 110/80, nämlich den Michelin Pilot Street - aber nur als S (bis 180km/h). Eingetragen ist aber H (bis 210km/h)... Außerdem gibt es den nicht hinten in 150/70, sondern nur in 150/60 oder 160/60...

    Diagonalreifen gibt es ein paar - den BT46, die Dunlops, Metzeler Roadtec 01, Michelin Road Classic, Pirelli Sport Demon. Also alles ältere Reifen für ältere Motorräder :(

  • Moin allerseits,

    bei mir ist der beim Kauf draufgewesene BT45 nun hinüber.

    Es eilt noch nicht aber ich muss im April 2024 zum TÜV was Neues haben....

    (da momentan im Münsterland kaum Fahrwetter ist, werde ich wohl in 2023 keine neune Reifen mehr kaufen)


    Da ich auf dieses Heckmeck mit Eintragung keinen Bock habe, suche ich Alternativen in der Originaldimension, denn ich weiß von der ansässigen DEKRA, dass die dort ein Auge zudrücken ;)


    Der BT46 ist wohl mein "fallback" - der geht auf jeden Fall


    Weiß jemand etwas über Dunlop? Z.B. Arrowmax GT601 oder Street Smart gibt es auch in Originaldimension. Hat die schonmal jemand gefahren?


    Michelin habe ich auf der XBR500 (Pilot Activ), damit bin ich voll zufrieden, da wäre ich für Ähnliches auf der Hawk auch nicht abgeneigt. Wenn es den Nachfolger aber nur mit dem falschen Geschwindigkeitsindex gibt, ist das natürlich auch Murks.


    Ich hätte auch nix gegen Conti, aber wie gesagt, die Eintragerei und das auf diese Fritzen angewiesen sein möchte ich nur im äußersten Notfall machen.


    Was soll an Diagonalreifen für die Hawk schlecht sein? Die neuen Reifen sind doch alle Diagonal?


    Danke für eure Tips und mfG, Patrick

    Wer A sagt, muss nicht B sagen, er kann auch erkennen, dass A falsch war!

  • Hallo Patrick,

    wenn Du willst, kann ich Dir eine Briefkopie ohne Reifenbindung (Originalfelgen 2,5" und 4,5") zukommen lassen. Schick mir dann eine PN oder direkte Email.

    Ich darf zumindest ALLES an 110/70 17 und 160/60 17 (vorne und hinten von einem Hersteller) fahren. 110/80 und 150/70 bin ich nicht sicher.
    und bin von meinem "schmalen" Conti Sport Attack 2 nach wie vor begeistert.
    Der beste Reifen, den ich mit der Hawk je gefahren bin. Zumindest Lenkverhalten bis in tiefste Schräglagen und Eigendämpfung.

    Ich bin allerdings nicht so am Limit unterwegs, dass ich mich wagen würde das Grip-Niveau objektiv zu beurteilen (zum Beispiel im Vergleich zu BT90 oder BT090). Das einzige Mal, dass ich ihn hinten einen einmal einen kleinen Rutscher bewegen konnte, war durch Provokation auf einer "Fahrbahnmarkierung".
    Original-Tacho geht allerdings "endlos" vor mit den kleinen, schmalen Contis (+-20%).
    Mit PC25 Tachoschnecke (nur das weisse Plastikteil) 0% Tachovoreilung!

    LG
    Ronnie

  • Hallo Ronnie,

    bin neu im Forum. Habe letzte Tage eine Hawk gekauft und brauche neue Reifen. Aus diesem Grund bin ich auch an einer Kopie interressiert. Meine email schicke ich Dir per PN.


    Beste Grüße aus dem Pott

    Jürgen

  • fahre den conti road attack 3. macht auch ein tolles handling und fahrverhalten. nicht zu vergleichen mit den bridgestone battlax t30, da war sie viel sperriger zu fahren. scheinbar ist das referenzbike für den bridgestone eine 1000er.

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