Unbedenklichkeitsbescheingungen der Reifenhersteller reichen bei der HU nicht mehr aus?

  • Moinsen,


    ich habe mich mal nach Alternativen zur aktuellen Bereifung (110/70 & 160/60) in der originalen Größe 110/80 & 150/70 umgesehen.
    Es scheint so zu sein, daß ausser Bridgestone kein anderer Hersteller was in Originalgröße anbietet.
    Aktuel liegt da nur der BT45 als Freigabe vor. Ob der BT46 da kommen wird? Vielleicht weiß Felix ja noch mehr ??


    Fast hätte ich schon gejubelt, als ich am Ende Unbedenklichkeitsbescheinigung den BT023 + T30Evo + T31 gesehen habe.
    Hinten in 150/70 aber leider vorne nur in 110/70, wäre ja fast zu schön gewesen. Mußte auc zweimal schauen, bis ich meinen Fehler gefunden hatte.


    Bei allen anderen Hersteller liegt nix wirklich an Freigaben vor (Conti mal ausgenommen, aber da auch nur in 110/70 & 160/60)
    Haben wir so eine Exotengröße auf der Hawk? Die Revere ist doch auch davon betroffen. Was fahren die Jungs den alles?

  • Hallo Zusammen.
    Continental bringt hier das Wichstigste Zusammen:
    :guckstdu:


    http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de


    Beim ADAC findet man den genauen Gesetzestext. (Ist mir fast zu lang zum lesen :pinch: )


    https://www.adac.de/-/media/pd…9E9C47B14CB56053321166773




    Die NTV ist natürlich auch betroffen. :-?
    Ich fahre Conti Road Attack 2 110/70 ; 160/60 und will keinen BT 45 als Ballonreifen mehr.


    Da steht auch etwas von Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn man andere Dimensionen, als eingetragen, fährt.
    Ganz oben steht: Gilt für Reifen ab Herstelldatum 2020 und ab 2025 für alle.
    Wie das dann ab sofort bei der Verkehrskontrolle ausgelegt wird, bleibt abzuwarten. (Schließlich hat mein Fahrzeug ja noch gültigen TÜV.)
    OH Mann! Echt verwirrend das Thema. :S


    Grüße Richard.

  • Hallo,


    Ich habe gerade 110/70 ZR17 und 160/60 ZR17 BT016R Pro auf die Hawk gezogen und musste diese dann per Einzelabnahme genehmigen lassen und das ganze dann noch zur Zulassung nach Marburg zur Erstellung einer neuen Betriebserlaubniss.


    Das Problem war das die Hwak im Schein keine EEg Nummer hat und somit ist die Reifenfreigabe von Bridgestone erst mal nichtig.


    Ich bin dann den Weg über die Einzelabnahme (80 Euronen) und die Zulassung Marburg (40 Euronen) gegangen und habe somit eine Legale Bereifung drauf.


    Das Problem ist wenn ein Tüv Prüfer die Reifen einfach einträgt sind sie trotzdem Illegal und der Prüfer hat ein Problem.


    Wenns keiner merkt is natürlich Egal :)
    Grüße aus Limburg

  • Hallo,


    Die lassen sich immer etwas einfallen.... um wieder was zu verdienen... Vor allem bei dem "50 PS"-Mopped.... :saint:


    mein netter und sachkundiger TÜV-Prüfer in Lörrach hat mir vor Jahren endlich die Reifenbindungen aus den Papieren genommen. Wohlgemerkt: EZ 93.
    Nur wegen der Sch... Reifen hatte ich Fahrzeugschein mit doppeltem Anhang, damals vom lieben Horst-Dieter Händel (ganz viele Reifen) eingetragen.
    Ich darf jetzt alles an
    110/70-17
    110/80-17
    150/70-17
    160/60-17
    fahren. Und ich habe (nur) den Original-Tacho...
    Wenn jemand Kopie des Brief brauchen kann, bitte melden.... Allerdings möchte ich keine persönliche Daten veröffentlichen, also wenn, bitte melden was genau an Kopie benötigt wird, dann kann ich bei Gelegenheit scannen und per PN oder Email zusenden...

  • Da schließe ich mich an, der nächste reifenwechsel kommt bestiummt, und wenn es hilft meinen TÜV-Mann zu überzeugen die reifenbindung auszutragen - super!
    Ich schick dir meine Mailadresse.
    Vielen dank schon mal, Gruß Stefan

  • Hallo wertes Forum,
    zur Hawk gibt es von Bridgestone eine "Bereifungsempfehlung" vom 25.11.2019. Online noch nicht, aber auf tel. Anfrage wg. BT46 habe ich diese als Mail erhalten.
    Diese "Bereifungsempfehlung", ersetzt die alten Freigaben. Für die Hawk finden sich dort neben BT45, BT46 auch BT023, T30, T31, BT003, BT016, S20, S21, BT021. Allerdings zu unterschiedlichen Konditionen. Da steht für zB für BT45/46 'Bescheinigung nur mitführen', für die anderen 'Abnahme nötig'.


    Ich war eben auch bei meinem regionalen Tüv, der mir aber erklärt hat, daß ich nur Reifen mit einer DOT bis Ende-2019 plus Reifenherstellerfreigabe bis 2024 fahren darf, laut neuer Gesetzeslage.


    Mir persönlich reicht ein BT45/46, aber ich hätte auch gern die Reifenbindung an die alten Reifen-typen ausgetragen. Weiss nur nicht wie. Der lokale Tüv hat nicht mal einen Motorrad-Experten, der das darf.


    Die 'Bereifungsempfehlung-pdf' kann ich gerne hochladen, muss nur schauen wo und wie.


    Nebenbei, ich fahre seit 93 eine noch orginale 88er Hawk. Total langweilig für dies Forum.


    Grüße
    Ludger



    habe die pdf gerade in Archiv-Benutzerartikel hochgeladen (hoffe der richtige Platz).

  • Da steht für zB für BT45/46 'Bescheinigung nur mitführen', für die anderen 'Abnahme nötig'.

    Hey Ludger willkommen im Forum :thumbup:


    Da steht aber auch „ wenn Größe nicht eingetragen Abnahme nötig „ das würde ich so übersetzen, das wenn schon ein Reifen in der Größe eingetragen ist , langt wiederum das mitführen ....


    würd ich drauf ankommen lassen 8)

  • Danke für's willkommen,
    @Dirk, ja lese ich auch so. Das Schreiben ist aber von Bridgestone und nicht vom Tüv! Die Jungs haben mir heute ja auch Gegenteiliges zum BT45/46 erklärt. Der dürfe ja laut Bridgestone (Fußnote 2) so gefahren werden können.


    Und, natürlich langweilig iss meine schon. Ihr habt euren Mopeds schon mehr Aufmerksamkeit gegönnt. Bin froh, daß mir mein hinterer Dämpfer noch nicht explodiert ist.


    Gruß
    Ludger



    Ich habe übrigens diese "Bereifungsempfehlung" an einen angeblichen kompetenten Motorrad-Tüvler nicht allzu fern (Rheda-Wiedenbrück) gemailt. Verbunden mit der Bitte um Austragung der alten Reifenbindungen und damit einwandfrei legaler Nutzung der aktuellen Bereifung mit Herstellerempfehlung. Ich warte jetzt auf Antwort.

  • Moin,
    habe heute mit Tüv-Nord-Technik-Zentrum telefoniert und Lage für Hawk geschildert. Der zuständige Experte, dessen Namen ich nicht nennen soll, hat mir folgendes erklärt:


    Reifen in Orginal-Größe mit "Reifenfreigaben"/"Empfehlungen" der Reifenhersteller sollen trotz anders lautender Bindungen im Brief, ohne Eintragung gefahren werden dürfen.


    Voraussetzung ist: Fahrzeuge ist im Orginalzustand, bzw hat keine das Fahrverhalten beeinflussende Veränderungen!


    Konkretes besprochenes Beispiel: Stahlflex-Bremsleitung seien ok, ein Windschild/Scheibe nicht. Da müßte eingetragen werden! Eine Liste was erlaubt u. was nicht, hatte er nicht parat. Meiner Meinug nach, eine recht schwammige Situation, falls Fahrzeug nicht im Orginalzustand.


    Eine Verlautbarung dazu sollte laut einem "Gremium aus Tüv u. Reifenhersteller" in Bälde (in nächsten Monaten) veröffentlicht werden, bzw die BMVI-Erklärung angepasst werden.


    Ergo kann ein BT46 ohne Eintragung auf einer Orginal-Hawk gefahren werden.
    Alle Infos ohne Gewähr, habe nix schriftlich erhalten!


    Gruß
    Ludger

  • Habe das Thema heute auch angegangen mit der NTV.
    Ich musste per Einzelabnahme den Road Attack 2 in 110/70; 160/60 eintragen lassen. Und zwar nur den RA2.
    Die vorliegende Unbedenklichkeits Bescheinigung ist dabei wohl auch stützend gewesen für die Eintragung. Ohne wäre das noch teurer geworden!
    Außerdem wurde alles Fototechnisch dokumentiert: Rahmennummer, Reifen, Typenschild,...



    Hat auch so weit alles funktioniert, außer daß mir die Plakette beim TÜV "verweigert" wurde.
    Damit ich das Alles "zeitnah" ( :lolcrazy: ) eintragen lasse und nicht mit der Bescheinigung monatelang herumfahre, bekomme ich meine TÜV Plakette erst im Straßenverkehrsamt.
    Das soll jetzt wohl immer so sein. (Für diejenigen, die es noch vor sich haben).
    COVID-bedingt vergeben diese aber nur Termine mit einem Vorlauf von 1-1,5 Monaten.
    Das heißt, ich muss wohl solange mit dem abgelaufenen TÜV herumfahren. :thumbdown:



    Auf die Frage, wie es sich dann bei einem Wechsel z.B. auf den RA3 verhält mit Eintragung und/ oder erneuter EInzelabnahme, oder ob dann gar die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht, (Andere Reifendimensionen stehen ja dann schon eingetragen) bekam ich *noch* keine Antwort. (werde berichten)
    Anscheinend ist das Thema noch zu jung und schwammig, sodaß keiner richtig durchblickt.

    Reifen in Orginal-Größe mit "Reifenfreigaben"/"Empfehlungen" der Reifenhersteller sollen trotz anders lautender Bindungen im Brief, ohne Eintragung gefahren werden dürfen.

    @Ludger: das deckt sich auch mit dem, was mein heutiger Prüfer gesagt hat.



    Grütze
    Richard.

  • Hatte gerade kürzlich meine HU beim TÜV in Rastatt.
    Ich habe die T30 in 110 bzw. 160 montiert, aber nur die entsprechende Größe eingetragen. Als diese vor 2 Jahren neu waren, genügte dem damaligen Prüfer die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dass ich das lange CBR900 Federbein und CRB600 Standrohre eingetragen habe spielte keine Rolle.Die zuvor gefahrenen BT023 musste ich beim selben TÜV noch eintragen lassen, damals wurde mir die Plakette verweigert.


    Der schon etwas ältere Prüfer jetzt war völlig entspannt. Auf meine Frage, ob er die Unbedenklichkeitsbescheinigung sehen wolle, lautete sein Kommentar: "Passt schon, für so ein altes Motorrad gibt es die originalen Reifen ja gar nicht mehr."


    Es herrscht also völlige Willkür...

  • Das mit Marburg gibt es auch nur in Hessen , das ist so ein Quatsch , aber da haben die TÜVler wohl zu viel Müll eingetragen, das Marburg nun den TÜV nochmals kontrolliert.

    Habe vor 2 Jahren die HAWK beim TÜV Nord drosseln lassen , extra Alphatechnik mit §19 gekauft und musste trotzdem , weil die HAWK per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht wurde, per Einzelabnahme gemacht werden.
    Damals hat er schon wegen den Conti SA2 gemeckert , aber da die Reifen aus 2018 oder so sind und die bis 2025 nix machen konnten , ging das so durch.

    Letzten Monat war mal wieder TÜV Termin , und ich bin mal zum echten TÜV gefahren , TÜV Hessen , TÜV Nord ist doch irgend so ein privater Scheis :tuev:, und was soll ich sagen , der nette Herr vom TÜV Hessen hat mein Baby ohne Mängel bestehen lassen und zu den Reifen in 110/70 und 160/60 hat er nur gesagt , da ist doch schon ein Reifen (BT090 Damals mit Einzelabnahme) mit der Größe eingetragen , dann reicht die Freigabe vom Hersteller und gut ist.

    War früher schon immer beim TÜV Hessen und werde auch nirgend wo anders mehr hin fahren.

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