Unbedenklichkeitsbescheingungen der Reifenhersteller reichen bei der HU nicht mehr aus?

  • Moin Moin,


    aus gegebenem Anlass mal die Frage in die Runde:
    Wer hat keine orignalen Reifengrößen laut Kfz-Schein in 110/80 & 150/70 auf den originalen Felgen und war damit seit Mai 2018 beim TÜV / DEKRA oder KÜS??
    z.B. die die vielfach genutzte Größen 110/17 und 160/60!
    Gab es Probleme oder seid ihr so damit durch gekommen?


    Hintergrund meiner Frage ist, daß ich jetzt diesen Monat zur HU müßte.
    Nun fragte mich aus meinem Bekanntenkreis ein anderer Hawk-Fahrer, nach einer Reifenempfehlung und so gab ich ihm den Tip, Conti SA3 oder RA3,
    weil ich selbe rmit meinem SA2 sehr zufrienden war.
    Kurze Zeit später kam er mit der Info zurück, daß seit MAI 2018 ein neues Gesetz in Kraft sei,
    wonach alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller mehr oder weniger ungültig sein,
    wenn man diese nicht eingetragen hat!? Bedeutet, der auf der Felge montiert Reifen sollte im Schein eingetragen sein.
    Nur das Mitführen der Hersteller-Freigabe reiche NICHT mehr aus.
    Nach Rückfrage beim KÜS hier vor Ort wurde mir bestätigt, daß ich mit der Conti-Freigabe für meine Reifen SA2
    in den Größen 110/70 und 160/60 nicht mehr durch die HU kommen würde und sogar ein schwerer Mangel vorliegen würden.


    Heute dann beim Mopped-Spezialisten des TÜV für SH in Kiel angerufen under der sagte mir klipp klar,
    wenn ich so einen /diesen Reifen fahren will, der in der Größe vom Orignal abweicht, dann nur per Einzelabnahme inkl. Fahrtest möglich (ca. 400-500€)
    bei zwei Hawks eine Menge Geld .


    Auf meinen Hinweis, daß ich damit in den letzten 14 Jahren nie Problem beim TÜV / DEKRA / Küs hatte, konnte er leider nichts sagen.
    Er meine nur, wenn ich eine Reifenfreigabe fände, die auch im speziellen für die Hawk (da ja Grau-Import Ziffer 2.2 00000000) mit EBE gelten würde,
    könne er diesen Eintrag mit € 70 durchwinken.


    Habt ihr dazu andere Informationen?


    Wenn nicht, welchen Reifen kann man den aktuell dann überhaupt noch kaufen, der "ohne Probleme" durch diese Prüfung kommt?


    Oder habe ich hier etwa alles nur falsch verstanden.....ich blicke da leider echt nicht mehr durch.


    Viel Grüße und gerade etwas sehr frustriert
    Andre

  • Solche Geschichten häufen sich gerade.
    Der TÜV hat in seiner unendlichen Weisheit die bisherigen Regelung für "seiner Rechtsauffassung nach" ungültig erklärt. Ein Schwein wer Arges dabei denkt....
    Lösung wäre, eine generelle Freigabe ohne Bindung in den Wunschgrößen, für den 160er hinten sollte das kein Problem sein, der 110er vorne braucht aber eigentlich eine 3"-Felge.
    Vielleicht hat ja hier jemand eine entsprechende Eintragung im Brief?


    Ich könnte das hier vor Ort vermutlich regeln, aber das wird dir bei der Entfernung vermutlich nichts nutzen.


    Edit: Felix @Felice hat vielleicht auch noch ne Idee.

    Nur die völlig unmaßgebliche Meinung eines alternden Eklektikers....
    "Wadenbeissen" sagt etwas über die tatsächlichen oder gefühlten Größenverhältnisse der Beteiligten aus.. to whom it may concern

  • Also bei mir sind mal die BT090 in 110/70 und 160/60 , damals auch mit Einzelabnahme und Fahrtests eingetragen worden , muss jetzt auch zum TÜV und mal schauen was die dann zur Freigabe des CSA 2 für die Hawk sagen.


    Werde berichten.

  • Moin Moin,


    kleines Update:
    Ich konnte gestern abend auf einer Abendveranstaltung zum 40 Jährigen Firmen-Jubiläum meines BMW / KTM / Indian Händlers mit
    den dort anwesenden Vertretern des TÜV Nord und von Bridgsetone sprechen.
    Felix wird seine Ex-Kollegen Claus K. ja noch kennen, da hier noch reger Kontakt besteht. :=)


    Also, seitens der Reifen Hersteller herrscht ein riesen Unmut über diese aktuelle Vorgehensweise, da ein schlauer Mensch in den TÜV-Management-Ebenen eine zusaätzliche Einnahmequelle erkannt und umgesetzt hat. Der damalige Verkehrsminister (2007/08) hatte seiner Zeit das ausstellen der Reifenfreigaben durch die Reifenhersteller genehmigt und somit keinerlei Notwendigkeit einer zusätzlichen Eintragung vorausgesetzt, Dieser Erlass ist bis heute NICHT widerrufen. Inwieweit nun die Arbeitsanweiseung des Technischen Dienstes dagegen "verstößt",
    wird gerade von der Kautschukverabeitenden Industrie Deutschlands geprüft und man versucht nun zeitnah eine Lösung hierfür zu finden , in dem man den Minister kontaktiert.
    Ein Großteils des Reifenumsatzes wird nicht durch die vielen neuen oder recht jungen Bikes gemacht, sondern durch den recht großen Altbestand an auch älteren Bikes!


    Fakt seitens des TÜV ist, daß die HAWK RC31 kein offizielles von Honda Deutschland eingeführtes Motorrad ist und demnach über keine ABE / EG-Betriebserlaubnis verfügt.
    Unter Ziffer 2.2 im Kfz Schein stehen ja auch nur Nullen und demanch haben alle RC31 wohl nur eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis).
    Bedeutet z.B. für meine rote Hawk, da die bei mit im Schein stehenden Reifen nicht mehr erhältlich sind, müßte jeder neue Reifen ebenfalls eingetragen werder. Und hier liegt es nun anscheinend wieder im Ermessenspielraum des Prüfers, ob es es nur auf BAsis der Reifenfreigabe / Unbedinklichkeitsbescheinigung des Herstellers macht und diese als Arbeitsgrundlage nimmt. oder ob er selber noch eine Fahrtest damit durchführt. Vorausgestezt, die originale Reifengröeße ändert sich NICHT!
    Der BT 45 z.B müßte eingetragen werden. Kosten könnten ca. 70€ sein ??
    Wenn ich nun aber einen aktuellen Conti SA2 oder 3 oder RA3/2 in 110/70 & 160/60 fahren will, dann nur über Einzelabnahme inkl. Fahrtest bis zur Höchstgeschwindigkeit.
    Kostenspanne von 400- 600€ !
    Und der Eintrag gilt nicht für diese Größe! sondern nur für genau diesen Reifen!!! Alos wenn der in ein paar Jahren dann auch weg sein sollte, dann gehjt das Spiel wieder von Vorne los :=(
    Ich habe die Kontaktdaten des TÜV-Prüfers für solche Fahrversuche mit Bikes bekommen. Der wohnt nur ein paar Orte wweiter und denn werde ich dann mal versuchen zu kontaktieren und mal abklopfen, was nun machbar sein kann.


    Bei einem Marktwert der Hawk von ca. 1700-2.500€ je nach Zustand etc. ist das schon eine wirtschaftliche Entscheidung für viele, ob man soviel Geld für eine einzige Freigabe investieren kann oder will??


    Ist diese Vorgehensweise des TÜV Nord nur auf "sein Gebiet" beschränkt, oder ist es auch im Bereich vom TÜV Süd so?? da habe ich unterscheidliche Aussage zu bekommen.


    Was gibt es denn nun überhaupt noch an aktuellen Reifenfreigaben in der original Reifengröße? Ausser BT 45 fällt mirt gerade nichts ein und selbst an dieser Freigabe ist ein dickes Fragezeichen.


    @all: wenn jemand hier bereits Eintragungen hat, wäre es vllt hilfreich, diese in Form eines PDF hier mit einzustellen, wenn das ginge und derjenige das auch machen würde?


    tino: gerne komme ich auf dein Angebot zurück: Wenn Du es mir zuschicken könntest, wäre das klasse :)

  • Moin Andre,


    danke für die Infos und Dein Engagement - bitte berichte weiter wenn es neue Erkenntnisse gibt.
    Und wie Michael schon schrieb: versuch doch mal Felice anzuschreiben, könnte auch sehr hilfreich für die Zukunft sein.


    Viel Erfolg noch und Gruß
    Himmi

  • Der André hat das schon sehr gut beschrieben.
    Für eine Eintragung bezahlt man im Moment so um die 40,- Euro.
    Geht man mal so von etwa 20.000 möglichen Einnahmequellen pro Jahr für den TÜV aus, kann man sich vorstellen, warum der TÜV diese Regelung über seine Influencer beim Bundesverkehrsministerium anstrebt. Und dabei geht es nur um Motorräder, rechnet mal die nette PKW Tuningszene dazu...


    Es geht ja nicht nur um die alten Mühlen, sehr gerne genommen sind auch Fahrzeuge die ab Werk blöde Reifengrößen verbaut hatten (120/60ZR17 z.B. auf den vielen SV650 und CBR600) oder Leute die bei den Supersportlern lieber 190/55 anstatt 190/50ZR17 fahren wollen. Die Zahl 20.000 pro Jahr ist also tiefgestapelt.


    So wird es wohl dank dem liebgewonnenen Lobbyismus in Deutschland darauf hinauslaufen, dass andere Reifengrößen und Paarungen, als die die im Schein eingtragen sind, eingetragen werden müssen.
    Damit erschließt sich für den TÜV nämlich eine zweite Einnahmequelle: Die Reifenhersteller müssen schließlich für jedes Gutachen so etwa 1.200,- Euro berappen!


    Soviel ich mitbekommen habe, ist aber die größengleiche Verwendung von Reifen nach wie vor eintragungsfrei. Das würde bedeuten, jeder von uns kann Reifen wie den BT45 oder was noch alles in den Reifengrößen die wir im Brief haben, verbauen, ohne sie eintragen zu müssen.


    Beste Grüße von der Reifenfront

  • Ach so, wo bleibt eigentlich unser Lobbyverein?
    Vom BVDM oder vom IVM hörst du kein Wort darüber. Flitzpiepen.
    Wer irgendwelche Leute da kennt, kann ja mal nachhaken, was mit seinen Mitgliedsbeiträgen so passiert. Oder bezahlen die mit der Kohle nur die Schnittchen für die Meetingspausen...

  • Och...wo unsere Vertreter sind ist schon klar, man kann sie nur an den Füßen so schlecht identifizieren.
    Und mehr von ihnen guggt halt dummerweise nicht mehr aus den Ärs..n der Konzerne heraus....

    Nur die völlig unmaßgebliche Meinung eines alternden Eklektikers....
    "Wadenbeissen" sagt etwas über die tatsächlichen oder gefühlten Größenverhältnisse der Beteiligten aus.. to whom it may concern

  • Hallo
    War letzte Woche ohne Probleme mit meinem Neuaufbau bei der GTü mit 110/70 und 160 er Conti Road Atack 3 , der Prüfer wollte nur die Freigabe sehen !


    Mit freundlichen Grüßen
    Wastl

  • Moin moin,


    TüV , Dekra und Co sind immer Thema. Bei dem Reifenproblem einfach den TüV Nord meiden , die HU dürfen ja auch Dekra und Co machen.
    Oft gibt es auch Unterschiede zwischen TüV Stationen.z.B. wollte ich mal bei einem Audi RS 18" Felgen eintragen lassen , mit Gutachten , beim TüV in Witten
    bekam ich sie nicht eingetragen , 2 Wochen später beim TüV Bayern schon , sogar ohne Auflagen.Einige Jahre später bekam ich dann aber beim TüV in Witten
    Felgen und Reifen bei einem MX5 auf Grundlage eines Gutachten für den VW Golf eingetragen.


    Für alle aus NRW kann ich ein paar Tips geben. Der TüV in Schwelm ist sehr zugänglich für ältere Motorräder was Eintragungen angeht.
    Für Leute aus dem Siegerland kann ich einen Kontakt zu einem Ing. beim TüV Siegen herstellen * nur per PN
    Der Ing. in Siegen ist sehr zugetan wenn es sich um Umbauten mit Verwendung von Originalteilen anderer Motorräder handelt , z.B, Felgen, Bremsen etc


    Das Bild zeigt meinen Yamaha RD 350 LC Umbau , alles eingetragen in Siegen.


    Gruß Erdwin


    [Blockierte Grafik: http://forum.rd350lc.de/album_pic.php?pic_id=333]

  • Moin Erdwin,


    ich wollte ja auch letztes Jahr beim KÜS Mann meines Vertrauens die HU machen lassen und bin dann erstmal nach der oben beschriebenen Vorgeschichte
    dort mit der Hawk vorgefahren und habe das Thema direkt angesprochen. Freigabe Karte von Conti gezeigt und.....
    Er sagte mir klipp und klar, daß er es so ohne Eintragung der Reifen trotz Freigabe der Reifen-Hersteller NICHT machen darf und wird.
    Er sagte auch, daß man dort auf der Station viele Diskussionen mit Bikern hatte, die davon mehr als überrascht waren.
    Nagelneue Reifen aufgezogen und nun keine Zulassung mehr.....


    Ich habe dann heute mal aus Spaß in die EG-Übereinstimmungsbescheinung meiner 2019-er SuperDuke GT und in das EC Certificate of coinformity der 2011 Street Triple geschaut:
    weder dort moch im Kfz-Schein steht was von Reifenfreigaben, auf denen diese Bike homologiert wurden. Nur die Reifengrößen stehen dort, mehr nicht!
    Hat jemand eine Erklärung, auf welcher Basis der TÜV Nord dann diese Vorgabe macht bzw. durchzieht?
    Im Link von Michael steht doch drin, daß es zulässig ist, wenn die Freigabe der Reifenhersteller vorliegen
    https://www.mopedreifen.de/New…-T%C3%9CV-NORD.html?id=16


    Warum gilt diese Vorgabe eigentlich nur für Motorräder und nicht für Autos?
    Oder kommt dieses "Geschäftsfeld" für den TÜV Nord jetzt noch.....?

  • Das ist natürlich ein Brüller
    Was ist denn bei einer Freigabe durch den Motorrad Hersteller?
    Ich hab schon einiges beim TüV erlebt ,aber das die Blaukittel der Reifenindustrie die Kompetenz absprechen ,ist doch wohl ein Witz.
    Und wenn man nun brav zum TüV fährt Reifen eintragen lassen will , kommt die zuerst die Frage nach einem Gutachten oder Freigabebescheinigung *Kopf schüttel


    Gruß Erdwin , der froh ist nur noch auf der Rennstrecke zu fahren

  • diesen Link habe ich von einem mir bekannten Prüf-Ingenier bekommen


    http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de


    Er sagte auch, daß die Rennleitung es ab sofort wohl kontrollieren kann und demnach sollten diese Eintragungen sofort gemacht werden :cursing:


    Preis für so eine Eintragung wohl um und bei € 50
    §19 (2) oder § 21STVZO


    in den ganzen Moppedzeitungen stand bis dato noch kein Wort dazu, oder hat einer mal was gelesen??

  • Moin,


    wer seine Reifengrössen eingetragen hat oder sowieso Seriengrössen fährt, der kann sich jetzt wieder zurück lehnen.


    Bei abweichender Reifengrösse oder Reifenbauart (Radial anstatt von Diagonal) sollte etwas aufpassen.


    Noch ist gar nichts entschieden, momentan stochern alle im Nebel.
    Ich habe als Reifenhändler in den letzten Wochen schon so viel Verschiedenes von Seiten der Reifenindustrie gehört und im Moment ist das alles noch vage. Verschiedene Szenarien können meiner Ansicht nach gar nicht erfolgen, da dieser Alleingang das Europäische Recht schneidet. Je nachdem was die Schnarchnasen so ausdenken, könnte es sofort eine Klagewelle hinter sich herziehen.


    Im Moment gibt es nur die letzte Vereinbarung des Verkehrsblattes, anbei zu lesen.



    Wer die Schlussfolgerung liest, sollte meinen alles ist geregelt. Ist es aber nicht. Das Prozedere der Eintragung der abweichenden Reifengrösse ist noch nicht geklärt.


    Wer also mit einer abweichenden Reifengrösse oder aber auch Radial anstatt von Diagonal Bereifung unterwegs ist, kann sich den Auszug des Blattes ja einstecken und bei Bedarf bei einer Überprüfung vorlegen.


    Da im Moment noch keine Reifen mit einer DOT neuer als 5219 auf dem Markt oder Moped sind wäre man ja erst einmal aus dem Gröbsten raus.


    Also mal die Füsse stillhalten, keine schlafenden Hunde wecken und abwarten...


    Beste Grüsse aus Frankfurt

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